Navigieren in Gachnang

Informationen für Energieproduzenten

Rückliefertarife

Energievergütung 2026

Diese richtet sich nach dem vierteljährlich gemittelten Marktpreis  zum Zeitpunkt der Einspeisung. Der sogenannte Referenz-Marktpreis wird vom Bundesamt für Energie jeweils nach Ablauf eines Quartals berechnet und veröffentlicht. Die Technische Werke Gachnang vergütet den eingespeisten Strom ab 2026 nach diesem Referenz-Marktpreis

             2026 Q1     Rp./kWh folgt ca. Mitte April 2026
             2026 Q2     Rp./kWh folgt ca. Mitte Juli 2026
             2026 Q3     …
             2026 Q4     …

Gemäss Art. 12 Abs. 1 und Abs. 1 bis EnV, gültig per 1.1.26 der Energieverordnung werden für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 150 kW folgende Minimalvergütungen gewährt:

PV-Anlagen mit/ohne Eigenverbrauch mit einer Leistung bis 30 kW:

6,0 Rp./kWh

PV-Anlagen ohne Eigenverbrauch mit einer Leistung ab 30 kW bis 150 kW:

6,2 Rp./kWh

PV-Anlagen mit Eigenverbrauch mit einer Leistung ab 30 kW bis 150 kW:

1,20–6,00 Rp./kWh**

Wasserkraftanlagen:

12,0 Rp./kWh

Für alle anderen Technologien werden keine Minimalvergütungen gewährt.

** Formel: [180/Leistung (kWp)] Rp./kWh, sprich für Anlagen mit Eigenverbrauch und einer Leistung zwischen 30 und 150 Kilowatt werden zwischen 6 Rappen (30 kW) und 1.2 Rappen (150 kW) pro kWh ausbezahlt. Der genaue Betrag wird berechnet, indem man 180 durch die Leistung der Anlage in kW teilt. Zum Beispiel wird für eine Anlage mit 50 kWp eine Minimalvergütung von 180/50 also 3.6 Rp./kWh gewährt.

HKN-Vergütung

Als ProduzentIn von Solarenergie haben Sie die Möglichkeit den ökologischen Mehrwert der Überschussenergie frei zu vermarkten oder die Vermarktungsrechte an Dritte abzutreten. Die Rückvergütungen für den Herkunftsnachweis mit ökologischem Mehrwert bei den Technische Werke Gachnang werden jährlich neu festgelegt und betragen:

2024 +2.0 Rp/kWh für den Herkunftsnachweis mit ökologischem Mehrwert
2025 +2.0 Rp/kWh für den Herkunftsnachweis mit ökologischem Mehrwert
2026 +1.2 Rp/kWh für den Herkunftsnachweis mit ökologischem Mehrwert

Damit Sie von den Technischen Werken Gachnang eine zusätzliche Vergütung für den ökologischer Mehrwert/ Herkunftsnachweis (HKN) erhalten, können Sie via Onlineformular die Abtretung übermitteln.


Modelle des Eigenverbrauchs 

Was bedeuten die Abkürzungen ZEV, vZEV und LEG? 

Zusammenschluss zu Eigenverbrauch (ZEV)
Mehrere Parteien in einem Haus oder Areal nutzen den Solarstrom, der auf dem Dach produziert wird. Die individuellen Verbräuche werden vom Zusammenschluss zu Eigenverbrauch (ZEV) selbst abgerechnet.

virtueller Zusammenschluss zu Eigenverbrauch (vZEV)
Mehrere Nachbargebäude können einen virtuellen ZEV bilden. Bedingung ist, dass sie im Stromnetz durch einen virtuellen Messpunkt verbunden sind. Die individuellen Verbräuche werden vom vZEV selbst abgerechnet.

Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)
Bleibt nach dem Eigenverbrauch noch Strom übrig, kann der überschüssige Solarstrom in einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) verkauft und im Quartier oder in der Ortsgemeinde genutzt werden.
Die Technischen Werke Gachnang stellt die Rechnung für die Netznutzung innerhalb der LEG und für den Reststrombedarf, während der LEG-Verantwortliche für die Abrechnung des LEG-Stroms zuständig ist. Für Letzteres kann ein LEG-Dienstleister beauftragt werden.
Bei Interesse melden Sie sich bei den Technischen Werken (technischewerke@gachnang.ch)

Voraussetzungen

Für die Gründung eines ZEV / vZEV müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Produktionsleistung der Solaranlage(n) muss mindestens 10 Prozent der Anschlussleistung des Zusammenschlusses betragen.
  • Für eine vZEV-Gründung muss ein positiver Machbarkeitsentscheid von den Technischen Werken Gachnang vorliegen.
  • Alle Grundeigentümer müssen mit der Bildung des ZEV einverstanden sein und einen ZEV-Vertrag unterschreiben.

Vorgehen

  1. Vorabklärung: Wer ist der Verantwortliche des ZEV / vZEV? Die Verantwortung für die Messung und Abrechnung im ZEV / vZEV liegt beim ZEV- / vZEV-Verantwortlichen. Meistens beauftragt der ZEV-Verantwortliche für diese Aufgaben einen spezialisierten Dienstleister. Alternativ kann der ZEV-Verantwortliche die Abwicklung auch selbst übernehmen.
  2. Relevant für vZEV; Technische Machbarkeitsklärung durch die Verteilnetzbetreiberin: Der Grundeigentümer oder eine vom Grundeigentümer bevollmächtigte Person klärt mit den Technischen Werken die Machbarkeit ab (technischewerke@gachnang.ch).
  3. Anmeldung: Ihr Elektroinstallateur prüft, ob eine Anpassungen an der elektrischen Installation notwendig ist. Falls Anpassungen an der elektrischen Installation notwendig sind, meldet der Elektroinstallateur den ZEV mittels Installationsanzeige.
  4. Zustimmung der Teilnehmenden: Der ZEV-Verantwortliche oder der beauftragte Dienstleister erhält den ZEV-Vertrag zur Unterzeichnung.
  5. Realisierung:  Wenn alle notwendigen Angaben vorliegen, erfolgt die Aktivierung des ZEV / vZEV durch die Technischen Werke Gachnang.

Weitere Informationen finden Sie unter: Lokaler Strom

 

Umsetzung der Branchenempfehlung zur Einspeiselimitierung

Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) hat die Branchenempfehlung zur Umsetzung der netzdienlichen Flexibilität konkretisiert. Ziel ist, das Stromnetz langfristig stabil und effizient zu betreiben.

Das neue Stromgesetz, dem die Schweizer Stimmbevölkerung 2024 mit grosser Mehrheit zugestimmt hat, schafft die Basis für eine nachhaltige Netzstabilität. Die zentrale Massnahme ist die Begrenzung der Einspeiseleistung am Hausanschlusspunkt resp. Netzanschlusspunkt von Solaranlagen. Dank der neuen Branchenempfehlung kann der Zubau von Photovoltaikanlagen beschleunigt und gleichzeitig das Netz entlastet werden.

Ab 1. Januar 2026 gilt die Empfehlung als Richtlinie gemäss Strom-versorgungsverordnung und bildet die Grundlage für die Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben. Sie sieht vor, dass alle neuen PV-Anlagen bis 1’200 m ü. M. mit einer Einspeiselimitierung am Anschlusspunkt von 70 % der installierten Modulleistung parametriert werden. Diese Limitierung betrifft ausschliesslich die Einspeisung ins Netz, Eigenverbrauch und Speicherung bleiben uneingeschränkt möglich.

Der Ertragsverlust liegt erfahrungsgemäss unter 3 % pro Jahr, kann aber durch Speicherlösungen oder Energiemanagementsysteme (EMS) weiter reduziert werden.
Produktionsverluste bis zu 3% der Jahresenergiemenge müssen gemäss Stromgesetz nicht entschädigt werden.

Dank dieser Regelung werden die Mittagsspitzen deutlich gesenkt und das Netz entlastet. Dadurch entsteht Platz für weitere neue Solaranlagen, ohne dass die Netzkapazität stark ausgebaut werden muss.

Wer seinen Solarstrom möglichst selbst nutzt, profitiert doppelt. Mit einem Energiemanagementsystem, Batteriespeicher oder flexiblen Verbrauchern (z. B. Wärmepumpe, Boiler, Elektroladestation) kann der Eigenverbrauch erhöht und der Nutzen des eigenen Solarstroms gesteigert werden.

Es bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten, diese Limitierung einzuhalten:

  1. Begrenzung der Netzeinspeisung
    Eine flexible Begrenzung der PV-Leistung ist bei allen PV-Anlagen umsetzbar, die mit einem intelligenten Energiemanagementsystem (EMS) ausgerüstet sind. Mit einem solchen System werden Produktion, Verbrauch und eventuelle Stromspeicher überwacht und optimal gesteuert. Das System entscheidet, ob die überschüssige Energie direkt im Haus verbraucht, in einen Speicher geladen oder ins Netz eingespeist wird (solange die 70-%-Grenze am Anschlusspunkt nicht überschritten wird). Produziert die Anlage also teilweise mehr als 70 %, kann diese Energie trotzdem als Eigenverbrauch genutzt werden.

     
  2. Statische Begrenzung der PV-Leistung
    Bei dieser Methode wird die Leistung der Solaranlage direkt im Wechselrichter auf maximal 70 % der Modulleistung begrenzt.

Die Begrenzung der Einspeiseleistung am Anschlusspunkt gilt bei den Technischen Werken Gachnang flächendeckend für alle Anlagen mit einem bewilligten technischen Anschlussgesuch ab dem 1. Januar 2026.

Wir behalten uns zudem das Recht vor, die Einspeiseleistung auch bei bestehenden Anlagen (bewilligtes Anschlussgesuch oder Inbetriebnahme vor dem 1. Januar 2026) zu beschränken.

Die Technische Werke Gachnang dankt allen Anlagenbetreiberinnen und -betreibern für ihr Engagement zugunsten einer sicheren und nachhaltigen Energiezukunft.