Beschilderungskonzept
Ziel des Beschilderungskonzeptes
Ziel des Beschilderungskonzepts der Gemeinde Gachnang ist es, eine einheitliche und ordentliche Gestaltung des öffentlichen Raums sicherzustellen. Zudem soll eine gerechte, nachvollziehbare und gesetzeskonforme Grundlage für die Bewerbung lokaler Veranstaltungen geschaffen werden. Die eindeutige Regelung dient der Vermeidung ungeplanter Plakatierungen und stellt eine gleichwertige Werbewirkung für alle Anlässe – insbesondere jene der Gemeinde – sicher.
Die Bewilligungspraxis richtet sich konsequent nach den kantonalen Vorgaben gemäss den Richtlinien über Strassenreklamen im Kanton Thurgau sowie der Vereinbarung zur Plakatierung im Vorfeld von Wahlen und Abstimmungen.
Grundlage des Beschilderungskonzeptes bilden die Weisungen & Vorschriften.
Infos zu den Infostelen
An fünf Standorten in der Politischen Gemeinde Gachnang sind Infostelen platziert, welche beidseitig mit jeweils drei Hinweistafeln (Standort Kefikon nur einseitig) bestückt werden. Die fünf Infostelen befinden sich an folgenden Standorten:
Weitere Infos finden Sie im in den Weisungen & Vorschriften. Wenn Sie Interesse an Werbung mittels Hinweistafeln haben, füllen Sie bitte untenstehendes Bestellformular aus.
Infos zu den Banden
Aufgrund der Nichteinhaltung der aktuellen Richtlinien werden die bestehenden Bandenstandorte nicht weitergeführt.
Infos zu Plakaten
Plakate dürfen nur an den bewilligten Orten angebracht werden. Weitere Infos finden Sie in den Weisungen & Vorschriften. Wenn Sie Interesse an Plakatwerbung haben, füllen Sie bitte untenstehendes Bestellformular aus.
Infos zu Wahl- und Abstimmungsplakaten
Beleuchtungskandelaber dürfen grundsätzlich nicht als Plakatträger benutzt werden. Ausnahmen gelten auf folgendem Strassenabschnitt:
- Islikonerstrasse in Gachnang (Kanderlaber Standorte )
Die Gemeinde Gachnang bezieht sich für die Plakatierung vor Wahlen und Abstimmungen auf die Vorschriften «Vereinbarung über das Anbringen von Plakaten entlang von Kantonsstrassen und der Nationalstrasse N23» des Kantons.
Bedingung dafür ist jedoch:
Das Interesse an einer Plakatierung ist bis 3 Wochen vor Plakatierungsbeginn schriftlich bei der Politischen Gemeinde Gachnang, E-Mail: reklame@gachnang.ch anzumelden.
Weitere Infos finden Sie in den Weisungen & Vorschriften und auf der Homepage des Kantons Thurgau.
Infos zu Geschäftsreklamen auf öffentlichem Grund
Unter Geschäftsreklamen in diesem Sinne werden temporäre, mobile Werbeträger oder Klapptafeln verstanden.
Pro Geschäft wird nur eine Geschäftsreklame auf öffentlichem Grund geduldet. Diese muss bei Geschäftsschluss entfernt werden. Eine minimale Durchgangsbreite von 1.5 m ist einzuhalten. Geschäftsreklamen dürfen nur entlang der Hausfassade gestellt werden und auf keinen Fall an den strassenseitigen Trottoirrand. Die Sichtberme auf die Strasse ist einzuhalten. Geschäftsreklamen müssen sturmsicher befestigt werden.
Temporäre Geschäftsreklamen bedürfen keiner Bewilligung der Gemeinde.