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Beschilderungskonzept

Ziel des Beschilderungskonzeptes

Das Ziel des Beschilderungskonzeptes ist ein dynamischer, moderner Auftritt der Gemeinde sowie einfache Informationslieferung und -Abholung für Veranstalter und Interessierte. Zudem haben mit dem neuen Konzept alle Veranstaltungen in der Gemeinde die gleiche Werbewirksamkeit und es wird dem wilden Plakatieren entgegen gewirkt.

Es werden temporäre Reklamen für lokale Festanlässe, Veranstaltungen und Jubiläen (z.B. Tag der offenen Tür) mit einer Veranstaltungsdauer von ein bis drei Tagen bewilligt. Reklamen für kommerzielle Veranstaltungen werden restriktiv gehandhabt. Gemeindeeigene Anlässe haben Vorrang.

Grundlage des Beschilderungskonzeptes bilden die die generellen Weisungen [pdf, 84 KB].

Infos zu den Infostelen

An fünf Standorten in der Politischen Gemeinde Gachnang werden Infostelen platziert, welche beidseitig mit jeweils drei Hinweistafeln (Standort Kefikon nur einseitig) bestückt werden. Die fünf Infostelen befinden sich an folgenden Standorten:

Situationsplan Infostelen [pdf, 874 KB] 

Weitere Infos finden Sie im Benützungsreglement. Wenn Sie Interesse an Werbung mittels Hinweistafeln haben, füllen Sie bitte untenstehendes Bestellformular aus.

Infos zu den Banden

Banden dürfen nur an den bewilligten Orten angebracht werden. Nicht bewilligte Reklamen werden durch die Bau- und Werkverwaltung unverzüglich und unter Kostenfolge demontiert. Die Bau- und Werkverwaltung gibt einen Plan mit den exakten Standorten ab. Weitere Infos finden Sie im Benützungsreglement. Wenn Sie Interesse an Bandenwerbung haben, füllen Sie bitte untenstehendes Bestellformular aus.

Infos zu Plakaten

Plakate dürfen nur an den bewilligten Orten angebracht werden. Nicht bewilligte Reklamen werden durch die Bau- und Werkverwaltung unverzüglich und unter Kostenfolge demontiert. Die Bau- und Werkverwaltung bestimmt die Anzahl der Plakate und gibt einen Plan mit den exakten Standorten ab. Weitere Infos finden Sie im Benützungsreglement. Wenn Sie Interesse an Plakatwerbung haben, füllen Sie bitte untenstehendes Bestellformular aus.

Infos zu Wahl- und Abstimmungsplakaten

Beleuchtungskandelaber dürfen grundsätzlich nicht als Plakatträger benutzt werden. Ausnahmen gelten auf folgenden Strassenabschnitten:

  • Gachnangerstrasse in Islikon
  • Islikonerstrasse in Gachnang
  • Hauptstrasse in Islikon (innerorts)
  • Dorfstrasse in Kefikon 
  • Schaffhauserstrasse in Erzenholz
  • Ellikonerstrasse in Strass
  • Messenriet

Auf diesen Strecken kann an jedem der rot markierten Kandelaber in den beiliegenden Plänen [pdf, 9.8 MB]eine Plakattasche oder -tafel mit guter Befestigung montiert werden (Maximalgrösse 95 x 130 cm, Mindestabstand ab Boden bis Unterkante Plakat: 3 m).

Bedingung dafür ist jedoch:

Das Interesse an einer Plakatierung ist bis 3 Wochen vor Plakatierungsbeginn schriftlich bei der Bau- und Werkverwaltung Gachnang, E-Mail: reklame@gachnang.ch anzumelden.

Nach Ablauf dieser Frist erfolgt, für jede Partei/Komitee die angefragt hat, die Zuteilung der bewilligten Kandelaber im Losverfahren.

Der jeweiligen Partei/Komitee werden die genehmigten Kandelaber mitgeteilt und die Plakate dürfen, unter Beachtung der Vorgaben des kantonalen Tiefbauamtes, während der gesetzlichen Frist aufgehängt werden.

Widerrechtlich aufgehängte und nicht bewilligte Plakate werden unter Kostenfolge entfernt.

Weitere Infos finden Sie in den generellen Weisungen [pdf, 84 KB] unter Punkt 4.

Infos zu Geschäftsreklamen auf öffentlichem Grund

Unter Geschäftsreklamen in diesem Sinne werden temporäre, mobile Werbeträger oder Klapptafeln verstanden.

Pro Geschäft wird nur eine Geschäftsreklame auf öffentlichem Grund geduldet. Diese muss bei Geschäftsschluss entfernt werden. Eine minimale Durchgangsbreite von 1.5 m ist einzuhalten. Geschäftsreklamen dürfen nur entlang der Hausfassade gestellt werden und auf keinen Fall an den strassenseitigen Trottoirrand. Die Sichtberme auf die Strasse ist einzuhalten. Geschäftsreklamen müssen sturmsicher befestigt werden.

Temporäre Geschäftsreklamen bedürfen keiner Bewilligung der Gemeinde.