Fledermausschutz
Fledermäuse und ihre Quartiere sind stark gefährdet und daher bundesrechtlich und international geschützt. Es ist verboten, sie zu töten, zu verletzen oder zu fangen, sowie ihre Quartiere zu beschädigen oder zu zerstören.
Der Fledermausschutz des Kanton Thurgaus wird von der Thurgauischen Koordinationsstelle für Fledermausschutz im Auftrag des Kantons Thurgau geleitet.
Koordinationsstelle Fledermausschutz
Marius und Franziska Heeb
Lindenstrasse 3
9220 Bischofszell
Fledermausschutz
Pro Gemeinde gibt es einen ausgebildeten lokalen Fledermausschützenden der als erste Anlaufstelle für allgemeine Fragen dient. Es ist wichtig, dass der Kontakt zum lokalen Fledermausschützenden gesucht wird.
Für die Gemeinde Gachnang ist Juliette Roder zuständig.
Juliette Roder
Hinterdorfstrasse 5
8546 Menzengrüt
076 566 51 90
Gut zu wissen
Planen Sie eine Renovation oder einen Umbau und haben Fledermäuse beheimatet? Am besten kontaktieren Sie frühzeitig die Koordinationsstelle für Fledermausschutz. Denn, wer ein Fledermausquartier zerstört macht sich strafbar. Mit einer guten Planung kann ein Umbau oder eine Renovation für Menschen und Fledermäuse zufriedenstellend gelingen.