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Feuerwehrsteuer

Die Feuerwehrpflicht beginnt für Männer und Frauen im Jahr nach dem vollendeten 20. Altersjahr und endet mit dem Jahr, in welchem das 48. Altersjahr vollendet wird.

  • Die Abgabe beträgt 12% der einfachen Steuer zu 100 %, minimum Fr. 50.–, maximum Fr. 300.–