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Anmeldung Steueramt

Zuzugsinformationen

Meldung an das Steueramt erfolgt durch die Einwohnerkontrolle, keine separate Meldung ans Steueramt notwendig.

ZUZUG

Steuerpflichtig sind Sie das ganze Jahr in unserer Gemeinde, wenn Sie den Wohnsitz am 31. Dezember bei uns haben. Sie müssen keine Steuererklärung ausfüllen, da die Steuerzahlen von der letzten Wohnsitzgemeinde übernommen werden. Die Wegzugsgemeinde darf für das laufende Jahr keine Steuern mehr erheben.

Merkblatt Steuern - Information für Neuzuzüger  [PDF, 61.0 KB]