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Abmeldung Steueramt

Wegzugsinformationen

Meldung an das Steueramt erfolgt durch die Einwohnerkontrolle, keine seperate Meldung ans Steueramt notwendig. (ausser Wegzug ins Ausland)

WEGZUG INNERHALB DER SCHWEIZ

Wir stornieren die Ihnen zugestellte Rechnung für das laufende Jahr, weil Sie die Steuern für das ganze laufende Jahr in der Gemeinde bezahlen müssen, in der Sie am 31. Dezember wohnen.

Die von Ihnen bereits bezahlten Steuerbeträge erhalten Sie, zuzüglich positive Ausgleichszinsen zurück.

WEGZUG INS AUSLAND

Bitte melden Sie sich mindestens sechs Wochen bevor Sie wegziehen beim Schalter des Steueramtes. Sie erhalten von uns eine Steuererklärung, um das Einkommen des laufenden Jahres zu deklarieren.
Sollten Sie sich mit dem Wegzug Gelder aus der Säule 3a oder der Pensionskasse auszahlen lassen, bringen Sie bitte die entsprechende Bestätigung mit.