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Umzugsmeldung (An-/Abmeldung, Adressänderung)

Meldefrist 14 Tage

Melden Sie uns einen Zuzug nach Gachnang, einen Umzug innerhalb Gachnang oder einen Wegzug von Gachnang innert der gesetzlichen Frist von 14 Tagen.

Meldung mit dem neuen Online-Service eUmzugCH

Umziehen leicht gemacht!

Bequem und in einem Schritt können Sie einen Umzug innerhalb der Schweiz mit eUmzug melden. Heimatscheine werden bei Bedarf automatisch zwischen den Gemeinden ausgetauscht.

Meldung am Schalter

Melden Sie Ihren Adresswechsel (Zuzug, Umzug oder Wegzug) am Schalter, wenn:

  • Sie eine persönliche Begrüssung oder Beratung wünschen und vielleicht weitere Fragen haben,
  • Sie aus dem Ausland zu- oder dorthin wegziehen,
  • Sie vor dem Zu- oder nach dem Wegzug vorübergehende Kurzaufenthalte bis zu drei Monate aufweisen,
  • Sie einen Wochenaufenthalt/Nebenwohnsitz anmelden möchten,

Benötigte Unterlagen bei einem Zuzug

Schweizer Staatsangehörige:

  • Heimatschein oder Geburtsschein (Kinder)
  • Familienbüchlein oder Eheschein (bei Verheirateten)
  • Krankenkassennachweis
  • Mietvertrag (kann verlangt werden)
  • Die Anmeldung im Einwohnerregister ist kostenlos

Ausländische Staatsangehörige:

  • Gültiger Reisepass, Personalausweis oder Identitätskarte
  • Familienbüchlein oder Eheschein (bei Verheirateten)
  • Krankenkassennachweis
  • Arbeitsvertrag
  • Ausländerausweis
  • Mietvertrag (kann verlangt werden)
  • Bei Zuzug aus dem Ausland diverse Unterlagen gemäss Merkblatt Migrationsamt
  • Die Anmeldung ist kostenlos

Nebenwohnsitz (Wochenaufenthalt)

Melden Sie uns einen Nebenwohnsitz persönlich am Schalter, wenn Sie einen anderen Hauptwohnsitz haben und sich in Gachnang zu einem bestimmten Zweck ohne Absicht des dauernden Verbleibens während mindestens drei Monaten im Jahr aufhalten.

Der Entscheid, ob Sie in Gachnang einen Neben- oder Hauptwohnsitz begründen, obliegt den Einwohnerdiensten und basiert auf den für uns erkennbaren objektiven Umständen.

Benötigte Unterlagen

  • Heimatausweis (nach positiver Beurteilung)
  • Mietvertrag (kann verlangt werden)
  • Die Anmeldung ist kostenlos

Benötigte Unterlagen bei einem Wegzug

Schweizer Staatsangehörige:

  • Meldebestätigung, Identitätskarte oder Pass
  • Die Abmeldung im Einwohnerregister ist kostenlos

Ausländische Staatsangehörige:

  • Ausländerausweis
  • Die Abmeldung ist kostenlos

Meldung Mieterwechsel für Liegenschaftsbesitzer oder Verwaltungen

Gemäss § 8 des Gesetz über das Einwohnerregister sind Vermieterinnen und Vermieter sowie Liegenschaftsverwaltungen gegenüber den Einwohnerdienstenverpflichtet, die ein- und ausziehenden Mieterinnen, Mieter, Untermieterinnen und Untermieter innert 14 Tagen unentgeltlich zu melden.

Meldung Mieterwechsel [docx, 237 KB]

Meldung bei den Werkbetrieben

Ausserdem bitten wir Sie, betreffend Strom/Wasser ablesen, mit den Werkbetrieben Kontakt aufzunehmen. Teilen Sie uns das Mietende per E-Mail oder Telefon mit und wir werden die Ablesung veranlassen und Ihnen die Schlussrechnung zustellen.