Neues Beschilderungskonzept ab 1. Januar 2026
Der Gemeinderat hat ein neues Beschilderungskonzept verabschiedet, das ab 01. Januar 2026 in Kraft tritt. Anlass dafür sind die neuen kantonalen Richtlinien sowie die Vereinbarung zur Plakatierung vor Wahlen und Abstimmungen, die seit Februar 2024 gültig sind.
Der Gemeinderat hat ein neues Beschilderungskonzept verabschiedet, das ab 01. Januar 2026 in Kraft tritt. Anlass dafür sind die neuen kantonalen Richtlinien sowie die Vereinbarung zur Plakatierung vor Wahlen und Abstimmungen, die seit Februar 2024 gültig sind.
Mit dem neuen Konzept werden die bisherigen fünf Einzeldokumente (z. B. Reglemente für Plakate, Werbebanden oder Infostelen) aufgehoben und durch ein einheitliches Gesamtdokument ersetzt. Dadurch wird die Übersichtlichkeit verbessert und die Handhabung vereinfacht.
Wichtige Änderungen:
- Kandelaber-Standorte entsprechen nicht mehr den kantonalen Vorgaben und werden daher neu geregelt.
- Werbebanden entsprechen nicht mehr den kantonalen Vorgaben und entfallen.
- Bei Wahlen und Abstimmungen ist die Benutzungsdauer auf ein Jahr beschränkt. Ein neuer Antrag muss jeweils bis 1. Dezember für das Folgejahr eingereicht werden. Ortsparteien werden bevorzugt.
- Die Homepage der Gemeinde wird entsprechend angepasst, um die neuen Regelungen transparent darzustellen.
Anträge für Reklame- und Plakatbewilligungen sind weiterhin bei der Politischen Gemeinde Gachnang einzureichen.
Mit diesem Schritt sorgt die Gemeinde für einen klaren und zukunftsfähigen Rahmen für Reklame- und Informationsflächen im öffentlichen Raum – im Einklang mit den kantonalen Vorgaben.