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Warnung vor betrügerischen Telefonanrufen

Dabei werden Steuerpflichtige unter dem Vorwand einer angeblichen Rückzahlung von Steuerguthaben aufgefordert, Bankkontodaten oder andere persönliche Angaben bekannt zu geben.

Die kantonale Steuerverwaltung und die 80 Gemeindesteuerämter fordern am Telefon keine sensiblen Bank- oder Zugangsdaten für die Auszahlung von Steuerguthaben an. Geben Sie deshalb am Telefon keine Bankdaten, Passwörter, Zugangscodes oder sonstigen persönlichen Informationen bekannt. Beenden Sie verdächtige Gespräche umgehend. 

Bitte melden Sie allfällige Betrugsversuche und entsprechende Vorfälle der Kantonspolizei Thurgau.

Hier gelangen Sie direkt zum Artikel der Steuerverwaltung Thurgau.

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