Soziale Dienste
Soziale Dienste Gachnang
Neues Schloss
Islikonerstrasse 7
8547 Gachnang
| Maria Cuomo, Leiterin Soziale Dienste Telefon 052 369 06 04 Telefax 052 369 06 00 sozialedienste@gachnang.ch
Bei Fragen zu Krankenkassen-Leistungsstopp/Ausstände:
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Sozialhilfe- und Beratung Alimentenbevorschussung und Inkasso Beim Inkasso wird versucht, die Alimente beim Schuldner einzutreiben. Der Sozialdienst kann die Alimente erst nach Zahlung des Betrages durch den Schuldner an die Anspruchsberechtigte weitergeben. Bei der Kinderalimenten-Bevorschussung erhält der Erziehungsberechtigte, aufgrund der Berechnung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, einen Teil oder den ganzen Unterhaltsbetrag monatlich vom Sozialdienst bevorschusst. Bevorschusste Alimente werden nur beim Schuldner eingefordert.
Die Sozialen Dienste Gachnang umfassen die Bereiche Sozialhilfe- und beratung, Alimenteninkasso- und Bevorschussung, Asylbereich und Krankenkassen-Leistungsstopp/Ausstände.
Anhand Ihrer Unterlagen ermitteln wir Ihren individuellen Lebensbedarf gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), des Sozialhilfegesetzes und der Verordnung des Kantons Thurgau vom 29. März 1984 (SHG), sowie ergänzenden Richtlinien der Fürsorgekommission der Politischen Gemeinde Gachnang.
Ist ein Elternteil dem Erziehungsberechtigten die Unterhaltsbeiträge oder die Kinderalimente säumig, kann der Gläubiger in der Wohngemeinde das Inkasso, oder die Kinderalimenten-Bevorschussung beantragen (Frauenalimente werden nicht bevorschusst).
Die Sozialen Dienste Gachnang umfassen die Bereiche Sozialhilfe- und beratung, Alimenteninkasso- und Bevorschussung, Asylbereich und Krankenkassen-Leistungsstopp/Ausstände.
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www.sozialnetz.tg.ch
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